Hartz 4 Hammer: Ab heute alles anders!

Die Entscheidung kommt heute Morgen vom höchsten Gericht in Deutschland. Die Juristen legen fest: Ab heute ist alles anders bei Hartz 4!

KÜRZUNGEN 

Das Bundesverfassungs-Gericht verkündet in Karlsruhe sein Urteil: Das Jobcenter darf ab sofort nicht mehr 60 oder sogar 100 Prozent der Hartz 4 Leistungen streichen, wenn Empfänger einen Job ablehnen!

Kürzungen sind nur noch bis maximal 30 Prozent zulässig. Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro.

Warum wurden die Kürzungen jetzt begrenzt? Den Grund nennt Gerichts-Präsident Stephan Harbarth.

„Der Gesetzgeber schafft durch zu Kürzungen für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenz-Minimums fehlt, eine außerordentliche Belastung.“

AUSNAHMEN

Wichtig: Die besonders scharfen Strafen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren bleiben bestehen! Hier können weiter die kompletten Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn zum Beispiel mehrfach ein Job abgelehnt wird.

HIER DIE QUELLE

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