Die Entscheidung kommt heute Morgen vom höchsten Gericht in Deutschland. Die Juristen legen fest: Ab heute ist alles anders bei Hartz 4!
KÜRZUNGEN
Das Bundesverfassungs-Gericht verkündet in Karlsruhe sein Urteil: Das Jobcenter darf ab sofort nicht mehr 60 oder sogar 100 Prozent der Hartz 4 Leistungen streichen, wenn Empfänger einen Job ablehnen!
Kürzungen sind nur noch bis maximal 30 Prozent zulässig. Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro.
Warum wurden die Kürzungen jetzt begrenzt? Den Grund nennt Gerichts-Präsident Stephan Harbarth.
„Der Gesetzgeber schafft durch zu Kürzungen für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenz-Minimums fehlt, eine außerordentliche Belastung.“
AUSNAHMEN
Wichtig: Die besonders scharfen Strafen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren bleiben bestehen! Hier können weiter die kompletten Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn zum Beispiel mehrfach ein Job abgelehnt wird.
HIER DIE QUELLE
Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, müssen neu ausgestaltet werden. https://t.co/Wm0HLqbaaq
— Süddeutsche Zeitung (@SZ) 5. November 2019
