Wer sich durch Cannabis berauscht und dann Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Normalerweise ist der Führerschein sofort weg, wird meist direkt von den Beamten vor Ort einkassiert. Damit könnte nun jedoch schon bald Schluss sein. Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Grund dafür!
GRENZWERT
Nach bisheriger Rechtssprechung war der Lappen bereits weg, wenn ein Autofahrer einmalig mit einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum hinterm Steuer erwischt wurde.
Doch ein betroffener Fahrer zog dagegen in Leipzig vor Gericht – und gewann! Sein Argument: Er sei nur gelegentlicher Konsument von Marihuana und zum ersten Mal unter dem Einfluss am Steuer gesessen. Das rechtfertige den sofortigen Entzug des Führerscheins nicht, so der Kläger.
GUTACHTEN
Was ändert sich jetzt durch das Urteil? Die Polizei muss zukünftig mit einem Gutachten nachweisen, dass der Cannabis-Konsument so häufig unter dem Einfluss steht, dass seine Fähigkeit zu fahren eingeschränkt ist.
Was haltet Ihr von dem neuen Urteil?
HIER DIE QUELLE
Eine einmalige Autofahrt unter Einfluss von #Cannabis führt nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Stattdessen muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. #MPU https://t.co/hMWRAzeMsG
— BR24 (@BR24) 11. April 2019
