Einfach nur abartig! Das Landgericht Stralsund hat in der vergangenen Woche einen 41-jährigen Mann wegen sogenannten Cyber-Groomings zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte über Instagram und WhatsApp Kinder in ganz Deutschland dazu animiert, ihm Nacktbilder von sich zu schicken…
DIE EKELHAFTE MASCHE
Seit 2014 kontaktierte der Mann gezielt junge Mädchen, wobei er sich selbst als 13-Jährige ausgab und als hässlich bezeichnete. Das untermauerte er, indem er den Chatpartnerinnen Nacktbilder eines fremden Kindes schickte. Meist lobte er dabei die Teenager und gab an, gerne selbst so auszusehen, wie sie
Viele ahnungslose Chatpartnerinnen antworteten teils auf eigene Initiative mit Nacktfotos oder in einigen Fällen auch mit pornografischen Videos.
138 FÄLLE
Insgesamt war der Mann in 138 Fällen mit seiner Masche erfolgreich. Der Angeklagte war im Mai diesen Jahres verhaftet worden und legte vor Gericht ein Geständnis ab. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
