Alles wird teurer zur Zeit – da freut sich jeder über ein paar Euro extra. Und die könnte es jetzt für Hunderttausende in Deutschland geben. Der Grund: Die Lockdowns während Corona…
FITNESSSTUDIO
Das Urteil fällt am Mittwoch vor der höchsten Instanz!
Wer im Corona-Lockdown seine Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht nutzen konnte, kann seine Beiträge für diesen Zeitraum zurückverlangen – sofern sie vom Konto abgebucht wurden.
Das entscheidet der Bundes-Gerichtshof in Karlsruhe.
DER FALL
Geklagt hatte ein Mann aus Niedersachsen. Er forderte 29,90 Euro pro Monat für den Zeitraum März bis Juni 2020 von seinem Studio zurück.
Jetzt bekommt er Recht von Deutschland höchsten Richtern. Und mit ihm Hunderttausende Sportler, die ihr Geld zurück bekommen können…
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Gericht entscheidet: Fitnessstudio-Kunde erhält für Lockdown-Zeit Beiträge zurück https://t.co/G1jdY0ZvXx pic.twitter.com/wnfRhHeZWd
— WELT (@welt) May 4, 2022


