ES IST SOWEIT!

Die Corona-Inzidenz steigt – die Maßnahmen fallen: Der Bundestag hat am Freitag Mittag für das neue, geänderte Infektionsschutzgesetz gestimmt und damit den Weg für Lockerungen frei gemacht. Wir erklären was das bedeutet…

DIE MASKEN FALLEN

Deutschland macht sich endlich mal locker und verabschiedet viele aktuell (noch) geltende Regeln!

Grundsätzlich gilt spätestens ab dem 2. April  nur noch ein Basisschutz mit Maskenvorschriften für besonders verletzliche Gruppen und Einrichtungen wie Altenheime und Kliniken.

In Schulen müssen keine Masken mehr getragen werden, im Einzelhandel und Innenräumen auch nicht. In Bussen und Bahnen bleibt die Maskenpflicht jedoch vorerst noch.

3G REGELN

Und wie sieht es mit den 3G / 2G Regeln? Selbst diese fallen vorerst weg, auch wenn man sich ein kleines Hintertürchen offen hält.

Die Länderparlamente können für sogenannte Hotspots deutlich schärfere Vorschriften für die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln und 2G- oder 3G-Nachweise beschließen.

Voraussetzung ist die Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in einer Region oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens durch hohe Infektionszahlen.

Die Auflagen, die nach der neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können maximal bis zum 23. September in Kraft bleiben.

Der große Tag ist da – ENDLICH!

HIER DIE QUELLE

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