AB HEUTE!

Die Politik hat das Gesetz bereits vor mehreren Wochen auf den Weg gebracht. Jetzt ist es auch von höchster Stelle bestätigt und abgezeichnet worden. Seit Samstag gilt die Impfpflicht…

ÖSTERREICH

Nun ist es offiziell: Trotz zahlreicher Proteste ist in Österreich am Samstag die allgemeine Corona-Impfpflicht in Kraft getreten. Man ist damit EU-weit das erste Land, das eine derartige Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie eingeführt hat.

JEDER AB 18 MUSS GEIMPFT SEIN!

Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer haben das entsprechende Gesetz am Freitag Mittag unterschrieben, nachdem es vom Bundesrat verabschiedet worden war. Anschließend wurde es im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.

SO LÄUFT’S

In der Anfangsphase, die ab Samstag beginnt, bekommen alle Personen, bei denen noch eine Corona-Impfung ausständig ist, die Gelegenheit, doch noch der Impfpflicht nachzukommen.

Bis zum 15. März wird die Polizei noch nicht aktiv, sodass noch keine Strafen zu erwarten sind.

Danach sieht es dann anders aus…

STRAFEN

Wird jemand im Straßenverkehr aufgehalten oder kommt die Polizei wegen einer angeblichen Lärmbelästigung zu einem nach Hause, muss man automatisch auch das gültige Impfzertifikat vorzeigen.

Wer keines vorweisen kann, wird angezeigt und es kommt direkt zu einem Strafverfahren!

Strafe? Bis zu 3.600 Euro!

LETZTE CHANCE

Wer dann NICHT zahlen will, bekommt noch eine letzte Chance vom Staat. Das Verfahren kann noch eingestellt werden, wenn innerhalb von zwei Wochen ein gültiges Zertifikat vorgelegt wird. Mit zwei Impfdosen im Schnellverfahren kann man der Strafe dann also noch entgehen.

„Der Bund hat da so eine Art ‚tätige Reue-System‘ eingeführt. Die Idee dahinter ist natürlich, dass man die Menschen zum Impfen bewegen und nicht strafen möchte. Wenn jemand dann guten Willen zeigt und doch beginnen möchte, sich zu impfen, ist das ein gutes Argument, ein Strafverfahren einzustellen“

AUSNAHMEN

Die Impfpflicht in Österreich gilt für alle Menschen ab 18 Jahren, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Für Kinder und Jugendliche gilt die Impfpflicht nicht.

Ausgenommen sind zudem Schwangere, Genesene für sechs Monate ab dem Tag ihres positiven PCR-Tests, sowie jeder, der aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen darf.

Es geht los!

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