BESCHLOSSEN!

Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland die Triage-Regel, nach der an Covid-19 erkrankte Patienten nach ihren Symptomen und der Schwere des Krankheitsverlaufs für bestimmte Maßnahmen aussortiert werden. Jetzt wird sich einiges ändern…

NEIN 

Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen entschieden hat, muss bei der Triage-Regel Rücksicht auf Menschen mit Behinderung genommen werden.

KLAGE

Insgesamt 9 Menschen hatten deshalb Beschwerde eingereicht, schließlich muss der Staat an erster Stelle das Recht auf Leben sichern (Art. 2.2), das im deutschen Gesetz durch die Menschenwürde (Art.1.1) gesichert ist und strengstens verbietet, Menschen aufgrund verschiedener Merkmale, wie auch einer Behinderung zu benachteiligen.

ERGEBNIS 

Ab sofort muss der Gesetzgeber Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen, die dann bundesweit gelten.

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