Neue Hammer-Regeln: DAS ändert sich 2022!

2021 ist rum, am Samstag starten wir in das neue Jahr. Dazu gibt es mal wieder einige neue Regeln, die wir Euch gerne näher bringen wollen – damit ihr Bescheid wisst…

PLASTIKTÜTEN VERBOTEN

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen in Supermärkten keine Plastiktüten mehr angeboten werden.

Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man in der Obst- und Gemüseabteilung findet.

KEINE TICKETS IM ZUG

Hammer! Der Verkauf von Fahrkarten in Fernzügen durch das Zugpersonal endet zum 1. Januar 2022. Stattdessen können Reisende noch bis zehn Minuten nach Abfahrt eine digitale Fahrkarte über die App oder die Bahn-Website buchen.

RAUCHEN WIRD TEURER

Raucher müssen pro Packung mit 20 Zigaretten ab Jahresanfang 2022 im Schnitt zehn Cent mehr Tabaksteuer zahlen. Erstmals wird die Steuer außerdem auch auf die Substanzen für E-Zigaretten und für Wasserpfeifen-Tabak angerechnet.

MINDESTLOHN STEIGT

Die neue Bundesregierung will die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro schnell umsetzen. Bisher ist geplant, dass er in Schritten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben wird.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde.

HARTZ 4 STEIGT

Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird um drei Euro auf 449 Euro pro Monat angehoben. Insgesamt erhalten Empfänger von ALG II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.

KÜKENTÖTEN VERBOTEN

Endlich, Endlich, Endlich! Männliche Küken legen keine Eier und liefern wenig Fleisch – deshalb werden jährlich mehr als 40 Millionen getötet. Ab 2022 ist damit Schluss.

Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken zum 1. Januar. Das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs sollen erst 2024 gelten.

PFAND FÜR ALLES

Das Pfandsystem wird gänzlich neu geregelt. Ab dem 1. Januar werden ALLE (!) Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt.

Bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis 2024. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand darf der Handel bis zum 1. Juni verkaufen.

Also Leute, jetzt wisst ihr genau, was Euch im 2022 erwartet – und was nicht…

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