JA, ES IST WAHR!

Seit der Bundesrat am Freitag den diesjährigen Verkauf von Feuerwerk und Böllern in Deutschland untersagt hat, verbreitet sich im Netz das Gerücht, dass man trotzdem im Ausland gekaufte Knaller abfackeln darf. Wir sagen dir wie es wirklich ist…

ERLAUBT

Die Antwort auf die Frage ist ganz simpel: Auch wenn man in Deutschland kein Feuerwerk kaufen darf, heisst das noch lange nicht, dass man nicht böllern darf.

KNALLEN IST ERLAUBT!

Wer Vorräte zu Hause hat oder sich im Ausland mit Feuerwerk eindeckt, kann das zumindest in einigen Teilen Deutschlands im eigenen Garten und sogar auch in einigen öffentlichen Bereichen abbrennen.

Nur der Erwerb ist hierzulande verboten!

ZULASSUNG

Es gilt jedodch zu beachten, dass nicht jedes im Ausland erworbene Feuerwerk auch offiziell in Deutschland gezündet werden darf. Die Einfuhr illegalen Feuerwerks ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Ob ein Feuerwerkskörper gemäß der EU-Richtlinien legal ist, kann man an der CE-Kennzeichnung erkennen: Das ist die vierstellige Nummer 0589. Nur wenn die draufsteht, ist die Zulassung da.

Also: Wer sich Knaller im Ausland bestellt, darf diese absolut legal an Silvester zünden – sofern sie zugelassen sind und nicht an verbotenen Orten explodieren…

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