Es ist Halloween! Viele von Euch sind heute Nacht sicher auch im Grusel-Outfit unterwegs, vorher spricht die Polizei aber eine deutliche Warnung aus: Wer als Horrorclown übertreibt, muss mit Konsequenzen rechnen!
STRAFTATEN
In einem offiziellen Statement macht das Landeskriminalamt deutlich, wie ernst man die Sache nimmt:
„Bei allem Spaß sollten sich die Grusel-Clowns darüber im Klaren sein, dass sie sich strafbar machen können, selbst wenn die Bedrohung nur als Scherz gemeint ist (…) Wer maßlos übertreibt und anderen durch sein aggressives Verhalten vorsätzlich Angst und Schrecken verbreitet, ist hier total fehl am Platz“
Beispiel: Durch einen Schreck könnte ein Herzinfarkt ausgelöst werden, dann müsste sich der Horror-Clown wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Auch Straftaten wie Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung könnten eine Rolle spielen.
Also, nicht übertreiben heute Nacht, Leute!
