Seit 2020 ist Homeoffice so gefragt wie nie. Schließlich macht die Pandemie es teilweise unmöglich vom Büro aus zu arbeiten. Doch ist der Weg zum Arbeitsplatz dann trotzdem versichert?
ARBEITSUNFALL
Ja, hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden, demnach ist auch die Strecke vom Bett zum Schreibtisch ein Arbeitsweg.
Sollte es auf diesen paar Metern wirklich mal zu einem Unfall kommen, muss die gesetzliche Unfallversicherung für Behandlungskosten aufkommen, nicht die eigene Krankenversicherung.
Das gilt je nach Unfallfolgen dann auch für die Rentenzahlung.
URTEILSBEGRÜNDUNG
Das Sozialgericht in Kassel begründet das Urteil in einem konkreten Fall damit, dass der Weg im engen Zusammenhang mit der Arbeit stehe.
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