Ab 1. November darf JEDER seinen Vornamen tauschen!

Nur noch wenige Tage, dann ist es soweit: Ein neues Gesetz tritt in Kraft! Dieses Mal geht es um die Vornamen der deutschen Bürger, die ab sofort getauscht werden dürfen. Was das genau heisst, erklären wir Euch im Folgenden…

DIE REGELN

Beispiel: Wer Jan Simon heißt, kann sich ab Donnerstag offiziell (auch in Perso und Pass) zu Simon Jan umbenennen. Er tauscht somit seine beiden eingetragenen Vornamen.

Wer dachte, er kann sich einfach so einen neuen Namen geben, muss leider enttäuscht werden: Das Wegstreichen unliebsamer Vornamen oder die Eintragung eines neuen Vornamens sind vom Änderungsgesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass der neue Vorname bereits offiziell als weiterer Vorname im Personenstandsregister beim Standesamt eingetragen ist.

Ebenfalls vom Tausch ausgenommen: Bindestrich-Namen (Hans-Georg, Lisa-Marie), die nicht verändert werden können. Dort ist lediglich das Wegstreichen eines Namens erlaubt, da bereits ein Rufname existiert.

Also, auf gehts zum Amt: Ab dem 1. November könnt ihr anders heissen…

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