VERBOTEN!

Jetzt wird es spannend! Nachdem Anfang Juni eine junge Dame den beliebten Rapper Samra einer Vergewaltigung bezichtigte, gibt es nun erstmals eine erste Einschätzung eines Gerichtes…

BEHAUPTUNG

Kurz und deutlich auf den Punkt gebracht: Da Nika die Anschuldigungen gegen Samra (derzeit) noch nicht ausreichend belegen kann bzw. hat, untersagt ihr das Landgericht Köln ab sofort diese Anschuldigungen weiterhin zu verbreiten.

Ein erster Sieg für Samra, der nun sogar Schadensersatz geltend machen will!

AUSZUG

„Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen bzw. um Meinungsäußerungen mit dem unwahren Tatsachenkern, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin vergewaltigt habe“

Der Antragsgegnerin sei es nicht gelungen ihren Vorwurf glaubhaft zu machen.

Wichtig: Ein endgültiger Freispruch ist das zwar noch nicht, jedoch darf Nika ihre Vorwürfe (vorerst) nicht mehr öffentlich kommunizieren.

HIER DER POST

 

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Ein Beitrag geteilt von Prof. Dr. Ralf Höcker (@ralfhoecker)

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