Es ist eines der am stärkesten diskutierten Verbote in Deutschland – das Kopftuchverbot. Privat darf es zwar immer und überall getragen werden, beruflich sieht das jedoch anders aus. Ob das rechtens ist, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden…
EU-GERICHTSHOF
Ja, das Kopftuch darf am Arbeitsplatz verboten werden, denn:
„Ein solches Verbot von sichtbaren religiösen oder politischen Bekundungen kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden neutral auftreten oder soziale Konflikte vermeiden möchte“
DEUTSCHLAND
ABER: Konkrete Fälle können vom jeweiligen deutschen Gericht, mit entsprechendem Spielraum, entschieden werden. Nationale Gerichte können sich dabei an den rechtlich geltenden Prinzipien des Staates orientieren.
In diesem Fall wäre das „Schutz der Releigionsfreiheit“.
HIER SEHT IHR ES
Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Kopftuch-Verbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein https://t.co/L6RXNFr5tZ
— BILD (@BILD) July 15, 2021

