DAS VERBOT IST DA!

Es ist eines der am stärkesten diskutierten Verbote in Deutschland – das Kopftuchverbot. Privat darf es zwar immer und überall getragen werden, beruflich sieht das jedoch anders aus. Ob das rechtens ist, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden…

EU-GERICHTSHOF

Ja, das Kopftuch darf am Arbeitsplatz verboten werden, denn:

„Ein solches Verbot von sichtbaren religiösen oder politischen Bekundungen kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden neutral auftreten oder soziale Konflikte vermeiden möchte“

DEUTSCHLAND

ABER: Konkrete Fälle können vom jeweiligen deutschen Gericht, mit entsprechendem Spielraum, entschieden werden. Nationale Gerichte können sich dabei an den rechtlich geltenden Prinzipien des Staates orientieren.

In diesem Fall wäre das „Schutz der Releigionsfreiheit“.

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