AB 22 UHR VERBOTEN!

Am Mittwoch soll der neue Bundes-Lockdown beschlossen werden. Dann gelten die gleichen Corona-Regeln überall in Deutschland – darunter auch ein Verbot nach 22 Uhr!

AUTOFAHREN

Ja, es stimmt wirklich: Ab einer Inzidenz von 100 ist es dann auch verboten, hinterm Steuer zu sitzen! Grund: Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.

Und die soll im neuen Infektionsschutz-Gesetz auch fürs Autofahren gelten. Heißt: Wer abends nach 10 Uhr ohne triftigen Grund auf der Straße erwischt wird, kann einen Corona-Strafzettel kriegen!

ERLAUBT

Fahrrad- und Rollerfahren ist bis 24 Uhr als Ausnahme erlaubt – auch Spazierengehen und Joggen sind nicht untersagt.

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