Jetzt ist es soweit: Nachdem die Regierung um Angela Merkel kürzlich einen Bundes-Lockdown beschlossen hat, will man das ganz neue Gesetz nun so schnell es geht durch den Bundestag peitschen. Heute fällt der Startschuss, doch es gibt mächtig Gegenwind…
AUSGANGSSPERRE
Das Ziel des Gesetzes welches Anfang kommender Woche abgesegnet werden soll: Mehr Macht für den Bund über die Länder – die bundesweite Notbremse wird dann einheitlich angewandt.
Besonders im Fokus: Die aktuell geplante Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, die bei einer Inzidenz von über 100 greifen soll.
Schon jetzt legen sich fast alle Juristen fest: Diese Einschränkung der Freiheit ist verfassungswidrig!

STATEMENT
„Es ist nicht ersichtlich, dass das von dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel nicht ebenso wirksam alleine mit den Kontaktbeschränkungen (…) erreicht werden kann“
So kritisiert Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, die Pläne der Regierung.

Auch Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin hält die Notbremse für rechtlich heikel:
„Nächtliche Ausgangssperren als Freiheitsbeschränkungen dürfen nicht unmittelbar durch Gesetz angeordnet werden. Sie sind außerdem unverhältnismäßig. Die Begründung des Entwurfs trägt diese Maßnahme nicht einmal ansatzweise; darüber hinaus ist auch die konkret gewählte Ausgestaltung höchst problematisch. Auf diese Maßnahme sollte verzichtet werden“
Heute ist er gefallen: Der Startschuss für den Bundes-Lockdown, Anfang kommender Woche soll er abgesegnet werden – doch Stress ist sicher vorprogrammiert…
HIER DIE QUELLE
Die Beratungen im Bundestag zur Corona-Notbremse haben am Freitag begonnen. Die eingeladenen Experten dazu sind reihenweise kritisch. https://t.co/zx1IgBG5z4
— Business Insider ?? (@BIDeutschland) April 16, 2021
