Seit Dienstag läuft er: Der heilige Fastenmonat Ramadan. Millionen Muslime in Deutschland begehen ihn zum zweiten Mal unter Corona-Bedingungen. Da in NRW der abendliche Gang in die Moschee trotz Ausgangssperre erlaubt ist, werden in den sozialen Medien vermehrt Stimmen nach einer Sonderbehandlung laut. Doch die Wahrheit sieht anders aus…
KLARSTELLUNG
„Die Muslime bekommen wieder eine große Sonderbehandlung“
Das liest man in diesen Tagen auf Twitter & Co.
Doch was ist dran an der Behauptung?
NICHTS, DENN…
Festgeschrieben ist die Ausnahmeregelung in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW – konkret im Paragrafen 1, Absatz 3. Dort ist geregelt, wie Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sich in Zeiten der Pandemie zu verhalten haben.
Eine Sonderregelung für Muslime gibt es somit nicht. Der Paragraf gilt für alle Religionen in NRW.

AUFRUF
Doch was kann man eigentlich noch machen, um große Ansammlungen von Menschen zu verhindern? Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland dazu:
„Wir machen neben unseren Moscheen nun unsere Wohnungen zu den Orten der Anbetung Gottes, zu Orten des Lernens und zu Orten der Begegnung mit dem Schöpfer allen Seins“
Wir wünschen allen Muslimen einen gesegneten Ramadan!
HIER DIE QUELLE
Ausgangssperren – Moscheebesuche bleiben weiterhin erlaubt https://t.co/Rkp8Bq6auk pic.twitter.com/Og6FPukbbt
— WAZ (@WAZ_Redaktion) April 14, 2021
