Soeben kommt die Meldung von der Regierung aus Berlin. Es ist beschlossen, die so genannte Bundes-Notbremse kommt in ganz Deutschland!
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
Was bedeutet das? Das Infektions-Schutzgesetz wird so geändert, dass nicht mehr die 16 Bundesländer eigene Corona-Maßnahmen für sich beschließen können – sondern die Bundesregierung von Angela Merkel.

Konkret: In Zukunft gibt es Ausgangs-Beschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit gleichen Vorgaben – nicht mehr unterschiedlich in allen 16 Bundesländern.
DIE REGELN
Ab einer Inzidenz von 100 müssen alle Regionen in Deutschland unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen.
Außerdem gilt dann eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt.

SCHULE
Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenz-Unterricht einstellen.
HIER DIE QUELLE
Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt. Ab einer Inzidenz von 100 müssen Landkreise und Städte demnach unter anderem nächtliche Ausgangssperren verhängen. https://t.co/SxucXq9fcA
— FAZ Eilmeldungen (@FAZ_Eil) April 13, 2021
