Ab Montag muss ein großer Teil der deutschen Schüler wieder in den Unterricht. Die Osterferien sind vorbei. Wegen Corona ist aber nichts mehr wie vorher, in vielen Bundesländern gilt jetzt die Testpflicht. Doch wie genau läuft es bei Dir? Wir haben die Liste!
BADEN-WÜRTTEMBERG
Niemand darf ab dem 19. April ohne negativen Corona-Test am Unterricht teilnehmen – wenn es mehr als 100 Corona-Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt.
Wer ab 12. April in die Schulen zurückkehrt, kann sich noch freiwillig testen lassen. Allerdings gibt es Präsenzunterricht in der Woche nach den Osterferien zunächst nur für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen – im Wechselbetrieb.
Für Schüler der Klassen 1 bis 7 wird nur eine Notbetreuung angeboten.
BAYERN
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten – sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – müssen künftig zwei Mal pro Woche in der Schule einen Selbsttest machen oder einen aktuellen negativen PCR- oder Schnelltest vorlegen. Die Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal müssen sich ebenfalls zwei Mal in der Woche testen, dürfen dies aber Zuhause tun.
Wenn jemand die Testpflicht verweigert, wird die jeweilige Schule das Gespräch mit dem Schüler beziehungsweise seinen Eltern suchen. Bleibt es bei der Ablehnung, kann die Schulpflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht oder im Distanzlernen erfüllt werden; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht aber nicht.
BERLIN, BREMEN, HAMBURG & NRW
Ab dem 19. April sind zwei Corona-Tests pro Woche verpflichtend. Die Tests sollen unter Aufsicht in der Schule durchgeführt werden. In Berlin ist Wechselunterricht in Lerngruppen mit halber Klassengröße die Regel. Auch in Bremen werden die Corona-Tests in der Schule durchgeführt. Auch in Hamburg sollen Tests für Schüler und Lehrpersonal verpflichtend sein.
BRANDENBURG
Schüler sollen sich zweimal pro Woche zu Hause testen lassen. Bei jüngeren Schülern müssen die Tests von Eltern abgeholt werden. Die Durchführung des Tests und das Ergebnis müssen schriftlich bestätigt werden.
HESSEN & MECK-POMM
Hessen hat eine Teststrategie erarbeitet, nach der sich Schüler und Personal „unkompliziert, kostenfrei und freiwillig zweimal in der Woche selbst testen können“. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Schule bereits wieder begonnen und auch hier wird an den Schulen freiwillig getestet.
NIEDERSACHSEN
Kinder, Jugendliche und Schulpersonal müssen sich zwei Mal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zuhause auf Corona testen. Die Testkits werden von den Schulen verteilt.
Bei einem positiven Ergebnis müssen Betroffene zuhause bleiben und die Schule informieren. Anschließend muss das Ergebnis durch einen PCR-Test abgeklärt werden.
An jedem Testtag müssen Eltern und Erziehungs-Berechtigte das negative Testergebnis schriftlich bestätigen. Schulen können auch verlangen, dass die benutzten Testkits gezeigt oder abgegeben werden.
Für Eltern, die ihre Kinder nicht testen möchten, gilt: Die Präsenzpflicht ist in allen Schuljahrgängen aufgehoben. Schüler müssen dann zuhause lernen und erhalten dafür Arbeitsmaterial.
RHEINLAND-PFALZ & SAARLAND
Dort haben regelmäßige Corona-Tests bereits begonnen. Ältere Schülerinnen und Schüler hätten keine Probleme, die Tests selbständig durchzuführen. Auch an Grundschulen sind die Testungen angelaufen.
SACHSEN
In Sachsen mussten Schüler weiterführender Schulen bisher einmal pro Woche ein negatives Testergebnis vorweisen. Dies wurde jetzt auf zwei Mal pro Woche erweitert. Auch für Grundschüler gilt die Testpflicht jetzt.
SACHSEN-ANHALT
Auch hier gilt die Testpflicht ab 12. April. Als Nachweis gilt eine Bescheinigung aus einem Testzentrum, eine eidesstattliche Erklärung oder ein Test in der Schule. Hier testen sich die Kinder selbst, wenn sie morgens in die Schule kommen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Ohne negativen Test kein Präsenzunterricht, gilt auch in Schleswig-Holstein. Alle Lehrer, Schüler und Schulpersonal müssen sich regelmäßig verpflichtend Corona-Tests unterziehen. Wer keinen Test vor Ort in der Schule machen kann oder will, kann auch eine Testbescheinigung eines Testzentrums oder eines Arztes vorlegen.
THÜRINGEN
Für Schüler über 11 Jahre stehen in Thüringen 297 000 Tests bereit. Für Grundschulkinder soll ein so genannter Lolli-Test genutzt werden. Davon sollen bereits 40 000 der bestellten 160 000 Tests eingetroffen sein. Diese Tests sollen Schülerinnen und Schülern sowie dem schulischen Personal nach den Osterferien kostenfrei und freiwillig zweimal wöchentlich zu Verfügung stehen.
Nur im Saale-Orla-Kreis, der es Ende März kurzzeitig zum Corona-Hotspot Nummer eins unter den Landkreisen bundesweit brachte, sollen die Tests verpflichtend sein.
In mehreren Thüringer Landkreisen bleiben die Schulen aber ohnehin wegen der Corona-Lage auch nach den Ferien komplett geschlossen.
HIER DIE QUELLE
Cornflakes mit Corona-Test – Testregeln für Schüler – was Eltern wissen müssen! https://t.co/6mf33TKQVA
— BILD (@BILD) April 11, 2021
