Der neue Monat beginnt am Montag! Das bedeutet: Es gibt neue Lockerungen im Lockdown, vor allem Friseure dürfen ab morgen überall wieder öffnen! Doch was genau gilt ab 1. März in deinem Bundesland? Wir haben die komplette Liste…
BADEN-WÜRTTEMBERG
Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich – alle Insassen des Fahrzeugs müssen dabei eine medizinische Maske tragen. Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse, inklusive notweniges Zubehör, können in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, und Gartenmärkten verkauft werden.
BAYERN
Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden dürfen öffnen. Ebenfalls wieder offen: Musikschulen, aber nur für Einzelunterricht. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetik und Maniküre werden wieder erlaubt.
BERLIN
Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen. Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten.
BRANDENBURG
Gartenmärkte zum Blumenkauf werden geöffnet. Fusspflege-Studios können ihre Dienste wieder anbieten.
BREMEN
Blumenläden und Gartencenter sind schon seit dem 20. Februar wieder geöffnet.
HAMBURG
Keine weiteren Öffnungen.
HESSEN
Keine weiteren Öffnungen.
MECK-POMM
Gartenbaucenter und Baumschulen dürfen öffnen.
NIEDERSACHSEN
Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen haben seit dem 13. Februar wieder geöffnet. Außerdem sind Probefahrten im Auto- und im Fahrradhandel wieder zugelassen.
NRW
Bereits angesetzte Fahrprüfungen, sowie die Vorbereitungen darauf dürfen unter Einhaltung der Hygiene-Maßnahmen stattfinden.
Bereits wieder erlaubt: Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.
RHEINLAND-PFALZ
Einzeltermine in Bekleidungs- und Brautmodengeschäften sind wieder möglich. Gartencenter und Baumärkte im Freien dürfen ebenfalls wieder öffnen.
SAARLAND
Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege darf wieder angeboten werden. Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben und Gartenmärkten dürfen öffnen. Außerdem wird Termin-Shopping im Einzelhandel möglich.
SACHSEN
Keine weiteren Öffnungen.
SACHSEN-ANHALT
Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte dürfen ab 1. März wieder öffnen. Auch Fahrschulen, Flug- und Sportschulen können wieder aufmachen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zoos, Wildparks, Gartenbau-Center und Blumenläden sollen zum 1. März öffnen können. Bestimmte Sportmöglichkeiten innen sind wieder erlaubt. Praktische Fahrschul-Stunden für berufsspezifische Ausbildungen sind bereits seit 22. Februar wieder möglich. Nagelstudios haben die Erlaubnis zur Öffnung.
THÜRINGEN
Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe dürfen wieder öffnen. Auch Fahrschulen können wieder unterrichten.
