Lockerungen: Was ab MORGEN in deinem Bundesland gilt!

Der neue Monat beginnt am Montag! Das bedeutet: Es gibt neue Lockerungen im Lockdown, vor allem Friseure dürfen ab morgen überall wieder öffnen! Doch was genau gilt ab 1. März in deinem Bundesland? Wir haben die komplette Liste…

BADEN-WÜRTTEMBERG

Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich – alle Insassen des Fahrzeugs müssen dabei eine medizinische Maske tragen. Pflanzen und andere gartenbauliche Erzeugnisse, inklusive notweniges Zubehör, können in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, und Gartenmärkten verkauft werden.

BAYERN

Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden dürfen öffnen. Ebenfalls wieder offen: Musikschulen, aber nur für Einzelunterricht. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetik und Maniküre werden wieder erlaubt.

BERLIN

Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen. Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten.

BRANDENBURG

Gartenmärkte zum Blumenkauf werden geöffnet. Fusspflege-Studios können ihre Dienste wieder anbieten.

BREMEN

Blumenläden und Gartencenter sind schon seit dem 20. Februar wieder geöffnet.

HAMBURG

Keine weiteren Öffnungen.

HESSEN

Keine weiteren Öffnungen.

MECK-POMM

Gartenbaucenter und Baumschulen dürfen öffnen.

NIEDERSACHSEN

Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen haben seit dem 13. Februar wieder geöffnet. Außerdem sind Probefahrten im Auto- und im Fahrradhandel wieder zugelassen.

NRW

Bereits angesetzte Fahrprüfungen, sowie die Vorbereitungen darauf dürfen unter Einhaltung der Hygiene-Maßnahmen stattfinden.

Bereits wieder erlaubt: Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.

RHEINLAND-PFALZ

Einzeltermine in Bekleidungs- und Brautmodengeschäften sind wieder möglich. Gartencenter und Baumärkte im Freien dürfen ebenfalls wieder öffnen.

SAARLAND

Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege darf wieder angeboten werden. Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben und Gartenmärkten dürfen öffnen. Außerdem wird Termin-Shopping im Einzelhandel möglich.

SACHSEN

Keine weiteren Öffnungen.

SACHSEN-ANHALT

Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte dürfen ab 1. März wieder öffnen. Auch Fahrschulen, Flug- und Sportschulen können wieder aufmachen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Zoos, Wildparks, Gartenbau-Center und Blumenläden sollen zum 1. März öffnen können. Bestimmte Sportmöglichkeiten innen sind wieder erlaubt. Praktische Fahrschul-Stunden für berufsspezifische Ausbildungen sind bereits seit 22. Februar wieder möglich. Nagelstudios haben die Erlaubnis zur Öffnung.

THÜRINGEN

Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe dürfen wieder öffnen. Auch Fahrschulen können wieder unterrichten.

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