Letzte Woche haben Angela Merkel und die Chefs der 16 Bundesländer neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Eine davon: Einfache Mund-Nase-Bedeckungen sollen durch medizinische Masken wie FFP2- oder OP-Masken ersetzt werden. Doch was gilt jetzt wo? Wir zeigen dir die große BILD-Übersicht…
BADEN-WÜRTTEMBERG
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr, im Handel, in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, religiösen Einrichtungen und in Arbeits- und Betriebsstätten sowie an Einsatzorten getragen werden. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Das gilt seit dem 25. Januar 2021.
BAYERN
FFP2 oder gleichwertige Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, Handel inklusive Parkflächen, in Verkaufsständen, Bibliotheken und Ähnlichem, in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und religiösen Einrichtung getragen werden. Achtung: Die klassischen OP-Masken reichen nicht aus! Gilt ab 15 Jahren, ab sechs Jahren reicht eine Stoffmaske. Im Fernverkehr genügt eine OP-Maske. Das gilt seit dem 18. Januar, ab dem 25. Januar 2021 gibt es ein Bußgeld von 250 Euro bei Verstößen.
BERLIN
Medizinische Masken müssen im ÖPVN einschließlich Bahnhöfen, im Fernverkehr, Handel, in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie religiösen Einrichtungen getragen werden. Eine einfache Stoffmaske reicht auf bestimmten belebten Plätzen und Straßen, bei Demonstrationen, in Aufzügen, an Haltestellen, auf Bahnsteigen, in Büro- und Verwaltungsgebäuden (außer am Arbeitsplatz) und wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Gilt ab sechs Jahren und ab dem 24. Januar 2021.
BRANDENBURG
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr und Handel, in Arzt- und Therapiepraxen, bei allen körpernahen Dienstleistungen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen, religiösen Einrichtungen, in Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Arbeitsplatz) sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden getragen werden. Wo außerdem der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gilt ab dem 23. Januar 2021 für alle Personen ab sechs Jahren!
BREMEN
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr und Handel inklusive Parkflächen, in fast allen Bereichen von Behörden und Betrieben getragen werden. Auch auf bestimmten Plätzen wie dem Bahnhofsvorplatz besteht die medizinische Maskenpflicht. Das gilt ab dem 1. Februar 2021 für alle ab sechs Jahren, sonst gibt es ein Bußgeld ab 50 Euro.
HAMBURG
Medizinische Masken müssen im ÖPVN, beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, in Pflegeeinrichtungen, bei Gesundheitsbehandlungen, bei Gottesdiensten sowie im Arbeitsumfeld getragen werden. Das gilt ab dem 22. Januar 2021.
HESSEN
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr, im Handel, auf Wochenmärkten, überdachten Straßen und in religiösen Einrichtungen getragen werden. Eine einfache Stoffmaske reicht in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, auf belebten Plätzen und Straßen, in Arbeits- und Betriebsstätte sowie Verwaltungsgebäuden (außer am Arbeitsplatz) und wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Pflegeheimen ist die FFP2 Pflicht. Gilt ab für Personen ab sechs Jahren und seit dem 23. Januar 2021.
MECK-POMM
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr und Handel, in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr sowie in religiösen Einrichtungen getragen werden. Gilt ab dem 25. Januar 2021 plus eine Woche Schonfrist. Eine einfache Stoffmaske reicht auf belebten Plätzen und Straßen und wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.
NIEDERSACHSEN
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr, im Handel und auf Wochenmärkten, in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, religiösen Einrichtungen und wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann von allen Personen ab 15 Jahren getragen werden. Auf durch die Kommunen vorgeschriebenen Plätzen mit Maskenpflicht und ab sechs Jahren reicht eine Stoffmaske. Das gilt ab dem 25. Januar 2021.
NRW
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, Fernverkehr, Handel, in Arzt- und Therapiepraxen und religiösen Einrichtungen getragen werden. Eine einfache Stoffmaske reicht auf Wochenmärkten, in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum und auf Parkplätzen. Das gilt ab dem 25. Januar 2021. Die Maskenpflicht entfällt bei Kindern bis zum Schuleintritt.
RHEINLAND-PFALZ
Medizinische Maskenpflicht gilt im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr, im Handel und dessen Parkplätzen, für Wochenmärkte, religiöse Einrichtungen, Arzt- und Therapiepraxen, in Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden sowie Banken, Tankstellen und Apotheken. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit. Besucher in Pflegeheimen müssen wie alle Mitarbeiter dort FFP2-Masken tragen. Das gilt seit dem 25. Januar.
SAARLAND
Medizinische Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personenverkehr, im Einzelhandel, auf Messen und Märkten, bei Gottesdiensten und für Besucher in medizinischen Einrichtungen. Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen. FFP2-Masken müssen in Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen bei direktem Kontakt mit den Bewohnern getragen werden. Das gilt seit dem 25. Januar 2021.
SACHSEN
Medizinische Masken müssen im öffentlichen Personenverkehr, in medizinischen Einrichtungen, in Kirchen, in Läden und auf Supermarkt-Parkplätzen getragen werden. Auf der Straße oder in Innenstadtbereichen mit Masken-Anordnung reichen weiterhin Alltagsmasken beziehungsweise Stoffmasken. Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen. FFP2-Masken sind in Pflegeeinrichtungen Pflicht für Personal und Besucher, die die FFP2 in der Regel gestellt bekommen können. Gilt ab dem 28. Januar 2021.
SACHSEN-ANHALT
Medizinische Maskenpflicht besteht für alle ab sechs Jahren in Geschäften, Verkehrsmitteln des ÖPNV, im Fernverkehr und in Betrieben der körpernahen Dienstleistungen. Das gilt auch für Besucher von Pflegeheimen, medizinische Masken sind von der Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Gilt seit dem 25. Januar 2021.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Medizinische Maskenpflicht gilt im Einzelhandel, im Personenverkehr, in Pflegeeinrichtungen und bei religiösen Veranstaltungen und Versammlungen. FFP2-Masken sind Pflicht für Personal in Pflegeheimen bei direktem Kontakt mit Bewohnern. Gilt seit dem 25. Januar 2021 für alle ab sechs Jahren.
THÜRINGEN
Medizinische Masken müssen im ÖPVN inklusive Haltestellen, im Fernverkehr und im Handel, in Arzt- und Therapiepraxen und religiösen Einrichtungen getragen werden. In Krankenhäusern und Pflegeheimen ist die FFP2 Pflicht. Gilt ab dem 26. Januar 2021 für alle ab 15 Jahren. Ab sechs Jahren reicht eine Mund-Nase-Bedeckung.
