Schule: DAS gilt ab Montag in deinem Bundesland!

Seit dieser Woche steht es fest: Deutschland verlängert den Lockdown, auch die Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. Eigentlich! Denn schon jetzt gibt es in fast jedem der 16 Bundesländer Ausnahme-Regelungen! Wir haben jetzt die komplette und finale Liste des SPIEGEL: Das gilt ab Montag bei dir!

BADEN-WÜRTTEMBERG

Der Präsenz-Unterricht ist zunächst bis zum 17. Januar ausgesetzt. Nur für Schülerinnen und Schüler in Abschluss-Klassen gibt es Unterricht vor Ort, sofern dies zwingend zur Prüfungs-Vorbereitung erforderlich ist. Eine Notbetreuung ist bis zur 7. Klasse vorgesehen. Mindestens für die Grundschulen und die Abschluss-Klassen jedoch soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenz-Unterricht weitergehen.

BAYERN

Schulen und Kitas bleiben bis Ende Januar zu. Gelernt wird im Distanz-Unterricht. Die Winterferien vom 15. bis 19. Februar hat Bayern gestrichen. Die Begründung: Die Zeit soll genutzt werden, um Stoff nachzuholen. Für Abschluss-Klassen gelten Ausnahme-Regelungen.

BERLIN

Ursprünglich sollten ab dem 11. Januar die Jahrgänge 10 bis 13 in halber Klassen- und Gruppenstärke in die Schulen zurückkehren. Die Primarstufen sollten ab dem 18. Januar in Teilen wieder stundenweise Präsenz-Unterricht erhalten.Doch dann gab es massive Proteste von Eltern, Lehrern und Schülern. Ergebnis: Plötzlich alles anders! Bis zum 25. Januar soll es doch keine Präsenz-Pflicht geben.

BRANDENBURG

Bis zum 22. Januar gibt es flächen-deckenden Distanz-Unterricht – ausgenommen davon sind nur die Abschluss-Klassen und die Förderschulen „geistige Entwicklung“. Wie es danach weitergeht und ob insbesondere eine Öffnung der Grundschulen infrage kommt, soll ab dem 18. Januar neu beurteilt werden.

BREMEN

Die Anwesenheitspflicht in den Schulen ist bis Ende Januar aufgehoben. Dennoch wird Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 6 die Teilnahme am Präsenz-Unterricht ausdrücklich ermöglicht und empfohlen, für die Klassen 7 bis 9 gibt es ein Distanz- und Präsenz-Unterrichts-Angebot. Für die Abschlussklassen gibt es Unterricht im Wechselmodell.

HAMBURG

An den Schulen der Hansestadt bleibt die Präsenz-Pflicht bis Ende Januar aufgehoben. Die Schüler sollen möglichst online unterrichtet, können aber weiter betreut werden.

HESSEN

Schüler bis zur 6. Klasse haben bis Ende Januar zwar keine Anwesenheits-Pflicht in den Schulen – können aber trotzdem dorthin gehen. In diesem Fall werden sie festen, kleineren Lerngruppen zugeteilt. Ab Klasse 7 gibt es Distanz-Unterricht für alle – außer für Jugendliche in den Abschluss-Klassen: Sie erhalten weiterhin Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands. Regionale Abweichungen sind möglich.

MECK-POMM

Für Kinder bis zur 6. Klasse sowie in Förder-Schulen soll eine Betreuung in der Schule sichergestellt sein, wenn Eltern sie nicht zu Hause betreuen können. Ab Klasse 7 wird Distanz-Unterricht erteilt. Ausnahme: Abschluss-Klassen sollen ab dem 11. Januar in die Schule zurückkehren.

NIEDERSACHSEN

Grundschulen unterrichten ab 11. Januar im Distanz-Unterricht, bieten aber eine Notbetreuung an. Ab dem 18. Januar gibt es für die Grundschul-Kinder dann Wechsel-Unterricht. Abschluss-Klassen lernen ab Montag durchgängig im Wechsel-Modell, alle andere Klassen an weiterführenden Schulen bis Ende Januar im Distanz-Unterricht.

NRW

In den Schulen gibt es vom 11. bis zum 31. Januar keinerlei Präsenz-Unterricht – auch nicht für Abschluss-Klassen. Schulen können in eigener Entscheidung den Beginn des Distanz-Unterrichts um maximal zwei Tage verschieben.

RHEINLAND-PFALZ

Bis zum 22. Januar lernen alle Schülerinnen und Schüler auf Distanz; für Kinder bis zur 7. Klasse gibt es eine Notbetreuung. Ab 18. Januar können Abschluss-Klassen optional für bis zu zwei Tage pro Woche in die Schule kommen. Berufsschüler, die im Februar Kammer-Prüfungen ablegen, gibt es Wechsel- oder Präsenzunterricht. Ab dem 25. Januar ist Wechsel-Unterricht für die Klassen 1 bis 6 vorgesehen, die anderen Kinder und Jugendlichen bleiben – mit Ausnahme der Abschlussklassen – im Fernunterricht.

SAARLAND

Die Präsenz-Pflicht ist grundsätzlich ausgesetzt, eine Notbetreuung bis zur 6. Klasse eingerichtet. Doch es gibt Ausnahmen: Die Abiturientinnen und Abiturienten starten ab 11. Januar wieder mit Unterricht in den Schulen, die Abschluss-Klassen für den Hauptschul- und den Mittleren Schulabschluss kommen am 18. Januar dazu, ebenso die Berufsschulen. Und wenn die Schule bei jüngeren Kindern eine Teilnahme in Präsenz empfiehlt, sollen diese ebenfalls in die Klassen kommen.

SACHSEN

Die Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen, lediglich Schülerinnen und Schüler der Abschluss-Klassen können ab 18. Januar wieder in den Präsenz-Unterricht kommen. Eine Notbetreuung bis Klasse 4 wird angeboten. Am 31. Januar schließen sich vorgezogene Winterferien an, sodass erst ab 8. Februar wieder ein eingeschränkter Präsenz-Betrieb geplant ist.

SACHSEN-ANHALT

Unterricht findet bis 31. Januar als Distanz-Unterricht statt, ausgenommen sind nur Abschlussklassen. Sie haben ab 11. Januar in der Regel Präsenzunterricht, gegebenenfalls in täglich wechselnden Halbgruppen. Für Kinder bis zwölf Jahre gibt es eine Notbetreuung.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt, so heißt es beim Bildungs-Ministerium. Abschluss-Klassen erhalten aber Präsenz-Angebote in Kleingruppen. Bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung.

THÜRINGEN

Die Schulen bleiben bis 22. Januar geschlossen, danach schließt sich eine Woche Winterferien an, in der kein Distanz-Lernen vorgesehen ist. Eine Ausnahme besteht für Jugendliche kurz vor dem Abschluss: Schulen können in Abschluss-Klassen auch im Januar Klausuren und Klassen-Arbeiten in Präsenz durchführen« und für diese Klassen auch eingeschränkten Präsenz-Unterricht anbieten, schreibt das Ministerium. Das gilt allerdings nur für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschluss-Prüfungen.

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