Schule: DAS gilt jetzt in DEINEM Bundesland!

Seit Dienstag steht es fest: Deutschland verlängert den Lockdown, auch die Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. Eigentlich. Denn schon jetzt gibt es in fast jedem der 16 Bundesländer Ausnahme-Regelungen! Wir haben die große MDR-Liste für euch.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Landeschef Kretschmann will am 17. Januar – abhängig von den Corona-Zahlen – final entscheiden, Grundschulen und Kitas vom 18. Januar an wieder zu öffnen. Für Schüler der weiterführenden Schulen wird es im Januar lediglich Fernunterricht geben.

BAYERN

Schulen und Kitas bis Ende Januar zu. Gelernt wird im Distanz-Unterricht. Die Winterferien vom 15. bis 19. Februar hat Bayern gestrichen. Die Begründung: Die Zeit würde benötigt, um Stoff nachzuholen. Für Abschlussklassen gelten Ausnahme-Regelungen.

BERLIN

Ab dem 11. Januar ist  für die abschluss-relevanten Jahrgänge Wechsel-Unterricht geplant. Dabei sollen die Lerngruppen maximal halb so groß sein wie üblich.

Prüfungen sollen stattfinden können. Auch für Klassenarbeiten und Klausuren ist vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangs-Stufen in die Schule kommen.

Ab dem 18. Januar soll es dann auch in den Klassen 1 bis 3 täglich mindestens drei Stunden Unterricht in der Schule geben, ebenfalls in Gruppen, die höchstens halb so groß wie üblich sind. Ab dem 8. Februar für alle Schularten und Jahrgänge.

Ab dem 15. Februar ist geplant, zum Präsenz-Unterricht wie vor dem Beginn des Lockdowns zurückzukehren.

BRANDENBURG

Die Landesregierung will erst am Freitag abschließend über die Verlängerung und Verschärfung der Corona-Beschränkungen entscheiden.

BREMEN

Hier  bleibt die Anwesenheits-Pflicht auch nach dem Ende der Weihnachtsferien ausgesetzt. Damit können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder eben nicht.

HAMBURG

An den Schulen der Hansestadt bleibt die Präsenz-Pflicht aufgehoben. Die Schüler sollen möglichst online unterrichtet, können aber weiter betreut werden.

HESSEN

Schüler der Klassen eins bis sechs werden in Hessen ab dem 11. Januar im „beschränkten Regelbetrieb“ in festen Lerngruppen beschult. Zugleich wird an Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst weiter zu Hause lernen zu lassen.

MECK-POMM

Hier ist der lockerste Umgang in Sachen Schulen und Kitas geplant. Zwar wird an die Eltern appelliert, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Doch für die Schüler der Klassen eins bis sechs werden die Schulen mit dem Ende der Weihnachtsferien (ab dem 11. Januar) wieder geöffnet.

Außerdem will das Land prüfen, ob in Regionen mit einem Inzidenz-Wert von unter 50 bereits ab dem 18. Januar auch für weitere Klassenstufen eine Rückkehr zu Präsenzmodellen in Frage kommen könnte.

NIEDERSACHSEN

Es bleiben nur die weiterführenden Schulen bis zum 31. Januar geschlossen. Für Grundschüler gibt es nach den Weihnachts-Ferien (ab 11. Januar) eine Woche Distanz-Unterricht und ab dem 18. Januar Unterricht im Wechselmodell mit geteilten Klassen. Für Abschlussklassen sollen Sonder-Regelungen gelten.

NRW

Die Schulen werden mindestens bis zum 31. Januar geschlossen bleiben, allerdings wird für Kinder von Klasse 1 bis 6 eine Notbetreuung angeboten.

Für die rund 2,5 Millionen Schüler war bereits Mitte Dezember die Präsenzpflicht im Klassenraum ausgesetzt worden. Bei Schülern bis Jahrgangsstufe sieben hatten die Eltern die Wahl, ob ihre Kinder in der Schule oder von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen sollten. Für ältere Schüler war das Lernen bereits vollständig auf Distanz umgestellt worden.

RHEINLAND-PFALZ

Der bislang bis 15. Januar vorgesehene Fern-Unterricht wird bis zum 22. Januar verlängert. Bei besonderem Betreuungs-Bedarf bleiben die Schulen weiter geöffnet. Falls es die Infektions-Zahlen zulassen, sollen die Schulen in der letzten Januarwoche für die Klassenstufen 1 bis 6 in den Wechsel-Unterricht übergehen. Die Präsenzpflicht soll allerdings weiter aufgehoben bleiben.

Für Abschlussklassen gilt ab dem 15. Januar eine Sonderregelung. Sie sollen in geteilten Gruppen in der Schule unterrichtet werden. Auch Auszubildende sollen vor ihren Abschlussarbeiten häufiger in die Schule kommen können.

SAARLAND

Hier bleiben bis Ende Januar sämtliche Schulformen dicht. Beim nächsten Bund-Länder-Gipfel am 25. Januar soll über einen Stufenplan zur sukzessiven Öffnung der Schulen beraten werden. Diese Ergebnisse will man im Saarland abwarten.

SACHSEN

Generell bleiben die Schulen und Kitas bis zum 31. Januar geschlossen, bis dahin findet Distanz-Unterricht statt.

Lediglich für die Abschlussklassen der Oberschulen (Jahrgangsstufen 9 & 10), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 & 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 & 13) und Fachoberschulen wird ab dem 18. Januar wieder Präsenz-Unterricht angeboten.

Ab dem 8. Februar sollen Grundschulen und Kitas wieder öffnen – vorerst im eingeschränkten Regelbetrieb. In weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse soll der Unterricht dann im Wechsel zwischen Präsenzzeit an der Schule und Lernzeit zu Hause erfolgen. Aber auch nur dann, wenn die Infektionslage es erlaubt.

Die zweiwöchigen Winterferien werden verlegt. Eine Woche schulfrei gibt es zum geplanten Ende der Schulschließungen, vom 31. Januar bis zum 6. Februar. Die zweite Ferienwoche soll die Osterferien verlängern. Die beginnen dann bereits am 27. März und enden planmäßig am 10. April.

Eltern, die bereits langfristig einen Urlaub während der Winterferien gebucht haben, können ihre Kinder dafür mit einem begründeten Antrag bei der Schulleitung vom Unterricht befreien lassen.

SACHSEN-ANHALT

Schulen und Kitas bleiben mit dem Ende der Weihnachtsferien (ab dem 11. Januar) zu, gelernt werden soll zu Hause. Lediglich für Schüler von Abschlussklassen soll es täglich Präsenz-Unterricht geben.

Anspruch auf eine Notbetreuung hat nur, wer eine Arbeitgeber-Bescheinigung für einen systemrelevanten Job hat oder alleinerziehend ist und dessen Kind maximal die sechste Klasse besucht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Es wird vorerst keinen Präsenz-Unterricht geben. Die Schüler sollen Unterricht per Videochats oder Lernmanagement-System erhalten. Ausnahmen sollen lediglich für die Abschluss-Jahrgänge gelten. Sie sollen Lern- und Vorbereitungs-Angebote auch in den Schulen erhalten. Dabei gelten Abstandsregel und Maskenpflicht.

Falls möglich, soll es schon vor Ende Januar schrittweise zur Wiederaufnahme des Präsenz-Unterrichts kommen. Voraussetzung sei, dass in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner pro Woche liegt.

THÜRINGEN

Schulen und Kitas bleiben bis zum 31. Januar dicht. Die einwöchigen Winterferien werden vom 8. Februar auf den 25. Januar vorgezogen – und fallen damit in den verlängerten Lockdown ohne Präsenz-Unterricht.

Ab dem 1. Februar gilt für Grundschulen und Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb, Schüler ab Klasse 5 lernen abwechselnd in der Schule und zu Hause. Lediglich für Die beiden Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen gelten jeweils Ausnahme-Regelungen. Sie dürfen die Schule bereits ab dem 18. Januar wieder besuchen.

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