Heute ist Heiligabend, morgen ist Weihnachten! Doch was ist eigentlich an den Festtagen erlaubt? Wir haben die wichtige Liste für Euch…
KONTAKTE
Anders als sonst, sind an Weihnachten nicht nur Treffen von 5 Personen aus maximal zwei Haushalten, sondern auch familiäre Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit bis zu 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
Dazu gehören Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer Lebensgemeinschaft sowie deren Haushaltsangehörige. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutzverordnung des einzelnen Bundeslandes.
Lediglich in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten auch Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie.

REISEN
Es gibt kein Reiseverbot in Deutschland. Die Politik und das RKI raten aber dringend von Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands ab. Wer Verwandte in anderen Bundesländern besucht, kann die innerdeutschen Grenzen problemlos passieren.

GOTTESDIENSTE
Die Kanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass der Staat keine Gottesdienste untersagen wird. Weihnachtsgottesdienste können demnach unter strengen Auflagen abgehalten werden.

