Die Verlängerung des Lockdowns wurde letzte Woche von Angela Merkel und den Chefs der 16 Bundesländer beschlossen: Jetzt ist sie da! Doch was genau gilt ab 1. Dezember? Wir haben die neue Liste für Euch.
WICHTIG
In allen Bundesländern können noch Regelungen noch angepasst werden – je nach Infektions-Geschehen!
SCHULEN BLEIBEN OFFEN
Die Schulen bleiben zwar offen, es gilt ab sofort jedoch eine Maskenpflicht im Unterricht. Diese greift ab der siebten Klasse – wenn die Inzidenz in der Region über 50 liegt.
Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort für 5 Tage in Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf zurück in den Unterricht.

PRIVATE TREFFEN
Sie sind ab sofort auf maximal 5 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt.
Ausnahme: Schleswig-Holstein. Hier sind bis zu 10 Personen aus möglichst wenigen Haushalten erlaubt.
RESTAURANTS ZU
Das gilt weiterhin bis 20. Dezember, eine Datum zur Wieder-Eröffnung ist noch nicht final bestätigt, am 15. Dezember soll entschieden werden.

GESCHÄFTE OFFEN
Die maximale Kundenzahl in großen Läden ist ab heute stärker begrenzt. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern soll sich nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten. Die Maskenpflicht gilt jetzt aber auch VOR den Läden und auf Parkplätzen.
Ausnahme: Schleswig-Holstein.

WEIHNACHTEN
Ab 23. Dezember bis spätestens 1. Januar können sich wieder bis zu zehn Personen im Familien- und Freundeskreis treffen. Ausnahmen: Berlin und Baden-Württemberg. In der Haupstadt bleibt die Begrenzung für private Treffen bei maximal 5 Personen aus zwei Haushalten. In BaWü gilt die Lockerung nur bis 27. Dezember.
SILVESTER
Ein Verkaufsverbot für Böller gibt es nicht. Allerdings ist auf belebten Plätzen und Straßen die Verwendung von jeglichen Pyrotechniken (Feuerwerk) verboten. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke finden in diesem Jahr nicht statt.
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Was Sie wissen sollten über die Beschlüsse von Bund und Ländern. Teil 1: Kontakte pic.twitter.com/ITxTMJz9UB
— Steffen Seibert (@RegSprecher) November 26, 2020
