LOCKDOWN: Was in Deinem Bundesland ANDERS ist!

Er gilt seit heute morgen um Punkt 0:01 Uhr. Deutschland ist im zweiten Lockdown – bis Ende November! Eigentlich haben Angela Merkel und die Chefs der 16 Bundesländer einheitliche Regeln dafür beschlossen. Doch im Detail gibt es in jedem Bundesland Unterschiede! Wir haben die Liste: Das gilt jetzt da, wo Du wohnst!

SCHULE

Alle Schulen bleiben bundesweit geöffnet.

Berlin: In Berlin sollen auch Bibliotheken und Musikschulen offen bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.

Sachsen: Bibliotheken sollen offen bleiben.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt können Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.

Thüringen: Auch hier  bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugend-Kunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.

NRW: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.

KONTAKTE

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen.

Bayern: In Bayern gilt diese Regeln auch für private Treffen!

Berlin: Hier gelten die Regeln erst ab 12 Jahren.

Bremen: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Bei Zusammenkünften von Personen aus zwei Haushalten dürfen es bis zu 10 sein.

Hamburg: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren. Da dürfen es mehr als 2 sein.

Sachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen – auch aus verschiedenen Hausständen!

FREIZEIT

Freizeit-Einrichtungen werden geschlossen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Bayern: Veranstaltungen aller Art werden untersagt! Erlaubt sind nur Gottesdienste und Demonstrationen.

Berlin: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.

Sachsen-Anhalt: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten können weiter besucht werden.

Thüringen: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen – allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeldfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.

SPORT

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursport-Betrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individual-Sport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, ist weiter erlaubt.

Berlin: Für Kinder bis zwölf Jahren ist Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.

Meck-Pomm: Kinder und Jugendliche dürfen weiter trainieren. Die Entscheidung dazu soll auf kommunaler Ebene je nach Infektions-Geschehen getroffen werden.

Thüringen: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schul-Schwimmunterricht gegeben werden.

DIENSTLEISTUNGEN

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Friseure bleiben geöffnet.

Baden-Württemberg: Sonnenstudios dürfen öffnen.

Sachsen-Anhalt: Alle Dienstleistungs-Betriebe der Körperpflege bleiben offen, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.

Thüringen: Auch Kosmetik- und Nagelstudios dürfen weiter öffnen.

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