Er gilt seit heute morgen um Punkt 0:01 Uhr. Deutschland ist im zweiten Lockdown – bis Ende November! Eigentlich haben Angela Merkel und die Chefs der 16 Bundesländer einheitliche Regeln dafür beschlossen. Doch im Detail gibt es in jedem Bundesland Unterschiede! Wir haben die Liste: Das gilt jetzt da, wo Du wohnst!
SCHULE
Alle Schulen bleiben bundesweit geöffnet.
Berlin: In Berlin sollen auch Bibliotheken und Musikschulen offen bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.
Sachsen: Bibliotheken sollen offen bleiben.
Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt können Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.
Thüringen: Auch hier bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugend-Kunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.
NRW: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.
KONTAKTE
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen.
Bayern: In Bayern gilt diese Regeln auch für private Treffen!
Berlin: Hier gelten die Regeln erst ab 12 Jahren.
Bremen: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Bei Zusammenkünften von Personen aus zwei Haushalten dürfen es bis zu 10 sein.
Hamburg: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren. Da dürfen es mehr als 2 sein.
Sachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen – auch aus verschiedenen Hausständen!
FREIZEIT
Freizeit-Einrichtungen werden geschlossen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Bayern: Veranstaltungen aller Art werden untersagt! Erlaubt sind nur Gottesdienste und Demonstrationen.
Berlin: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.
Sachsen-Anhalt: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten können weiter besucht werden.
Thüringen: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen – allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeldfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.

SPORT
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursport-Betrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individual-Sport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, ist weiter erlaubt.
Berlin: Für Kinder bis zwölf Jahren ist Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.
Meck-Pomm: Kinder und Jugendliche dürfen weiter trainieren. Die Entscheidung dazu soll auf kommunaler Ebene je nach Infektions-Geschehen getroffen werden.
Thüringen: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schul-Schwimmunterricht gegeben werden.

DIENSTLEISTUNGEN
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Friseure bleiben geöffnet.
Baden-Württemberg: Sonnenstudios dürfen öffnen.
Sachsen-Anhalt: Alle Dienstleistungs-Betriebe der Körperpflege bleiben offen, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.
Thüringen: Auch Kosmetik- und Nagelstudios dürfen weiter öffnen.
HIER SEHT IHR ES
Die Corona-Regeln in Ihrem Bundesland – Was ist jetzt erlaubt, was verboten? https://t.co/SFsK3fCoVv
— BILD (@BILD) November 2, 2020
