Neue Regeln: SO geht es Montag in den Schulen weiter!

In vielen Bundesländern startet nächste Woche die Schule wieder. Die Herbstferien sind vorbei. Doch wie geht es im Klassenzimmer und auf dem Pausenhof eigentlich weiter? Die Corona-Zahlen explodieren überall und es gibt jede Menge neue Regeln…

16 LÄNDER

Wir haben die Liste mit allen Bundesländern und ihren Vorgaben für Euch. Insgesamt gibt es für alle 16 Länder Regeln – die teilweise stark voneinander abweichen. Zieht sie euch rein.

LISTE

BADEN-WÜRTTEMBERG: An weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht – auch im Unterricht. Während der Pause darf die Maske abgenommen werden, wenn der Abstand zu anderen mindestens 1,5 Meter beträgt.

BAYERN: Die Maskenpflicht für alle Schüler weiterführender Schulen und Lehrer im Unterricht ist derzeit aufgehoben. Beim Überschreiten des 35er-Werts gilt die Pflicht aber automatisch auch im Schulunterricht ab der fünften Klasse.

BERLIN: Ab Montag gilt für Schüler der Oberstufe sowie aller Berufsschulen und Oberstufenzentren eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

BRANDENBURG: In Schulen gilt Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auf Fluren, in Gängen, Treppenhäusern, aber nicht in Klassenräumen und auf Schulhöfen.

BREMEN: An weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht im Gebäude, aber nicht im Unterricht. Beim Überschreiten des kritischen Wertes von 50 soll die Maskenpflicht auch in Klassen und Fachräumen der gymnasialen Oberstufe und der Berufsschulen gelten.

HAMBURG: Seit dem Ende der Herbstferien müssen Berufsschüler und Oberstufenschüler auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Alle Klassenräume werden alle 20 Minuten für wenige Minuten gelüftet.

HESSEN: Schüler und Lehrer müssen auf dem Schulgelände eine Maske tragen, aber nicht während des Unterrichts. Kommunen können aber bei einem lokalen Anstieg der Infektionszahlen eine Maskenpflicht auch im Unterricht anordnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Schüler und Lehrer müssen auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. In den Klassenräumen selbst muss kein Mundschutz getragen werden. Die Klassenzimmer müssen regelmäßig in kurzen Intervallen auch während des Unterrichts gelüftet werden – und zwar im 20-Minuten-Abstand jeweils drei bis fünf Minuten lang. In den Pausen soll quergelüftet werden – also mit Durchzug bei geöffneter Tür.

NIEDERSACHSEN: Das Kultusministerium empfiehlt Schülern ab der fünften Klasse, auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn ihre Schule in einem Corona-Hotspot mit einem Corona-Wert von mehr als 50 liegt. Die örtlichen Gesundheitsämter können weitere Maßnahmen beschließen, etwa einen Wechselbetrieb, bei dem die Hälfte der Klassen wochen- oder tageweise zu Hause unterrichtet wird, oder auch Schulschließungen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: An den Schulen gilt nach den Herbstferien wieder Maskenpflicht – auch während des Unterrichts.

RHEINLAND-PFALZ: Maskenpflicht für Schüler und Lehrer! Dazu kommt regelmäßiges Lüften, geplant ist ein Stoßlüften alle 20 Minuten und bei Corona-Warnstufe Rot Mund-Nasen-Schutz im Unterricht.

SAARLAND: Ab Montag müssen Schüler ab der Klassenstufe 10 eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht tragen. Für alle Lehrkräfte gilt eine dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

SACHSEN: In Kitas und an Schulen gilt eine Maskenpflicht – außer im Unterricht.

SACHSEN-ANHALT: Aktuell können die Schulleitungen selbst festlegen, ob und wo ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände getragen werden muss.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es gilt eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände, auch im Unterricht für zwei Wochen nach den Herbstferien ab der 5. Klasse.

THÜRINGEN: Schüler und Lehrer müssen im Unterricht keine Masken tragen.

HIER DIE QUELLE

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