Es ist eine Rechtssprechung, die großen Symbolcharakter haben könnte. Eine junge Schülerin aus Peine klagt gegen ihre Noten – und verliert. Der Grund für ihren Antrag erschließt sich aus der aktuellen Situation in der Gesellschaft…
VORWURF
Die Schülerin aus Peine wirft ihrer Schule vor, in Corona-Zeiten unzureichend unterrichtet, diese besonderen Umstand jedoch bei der Note ihrer Realschul-Abschluss-Prüfung nicht berücksichtigt zu haben.

Mit ihrem Eil-Antrag möchte das Mädchen bessere Noten und somit einen höheren Abschluss erwirken.
Das Verwaltungs-Gericht Braunschweig sieht die Sache jedoch gänzlich anders – und lehnt den Antrag ab.
ABGELEHNT
Die richterliche Einordnung der Situation: Trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie haben Schulen bei der Benotung von Prüfungen nur die tatsächlich erbrachte Leistung zu bewerten.
Bedeutet: Ein Corona-Bonus bei Tests ist nicht verpflichtend – auch wenn der Unterricht durch die Corona-Situation zeitweise anders gestaltet wurde.
Lehrer die einen Bonus einräumen, tun dies somit nur aus gutem Willen. Eine Verpflichtung ergibt sich jedoch nicht.
HIER DIE QUELLE
Corona-Probleme – Schülerin aus Peine unterliegt vor Gericht https://t.co/a2cloG5ynx
— Gifhorner Rundschau (@GF_Rundschau) October 10, 2020
