Corona-Schulnoten: Dieses Urteil wird Euch interessieren!

Es ist eine Rechtssprechung, die großen Symbolcharakter haben könnte. Eine junge Schülerin aus Peine klagt gegen ihre Noten – und verliert. Der Grund für ihren Antrag erschließt sich aus der aktuellen Situation in der Gesellschaft…

VORWURF

Die Schülerin aus Peine wirft ihrer Schule vor, in Corona-Zeiten unzureichend unterrichtet, diese besonderen Umstand jedoch bei der Note ihrer Realschul-Abschluss-Prüfung nicht berücksichtigt zu haben.

Mit ihrem Eil-Antrag möchte das Mädchen bessere Noten und somit einen höheren Abschluss erwirken.

Das Verwaltungs-Gericht Braunschweig sieht die Sache jedoch gänzlich anders – und lehnt den Antrag ab.

ABGELEHNT

Die richterliche Einordnung der Situation: Trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie haben Schulen bei der Benotung von Prüfungen nur die tatsächlich erbrachte Leistung zu bewerten.

Bedeutet: Ein Corona-Bonus bei Tests ist nicht verpflichtend – auch wenn der Unterricht durch die Corona-Situation zeitweise anders gestaltet wurde.

Lehrer die einen  Bonus einräumen, tun dies somit nur aus gutem Willen. Eine Verpflichtung ergibt sich jedoch nicht.

HIER DIE QUELLE

0 Comments Join the Conversation →