Zum Schulstart wurde in vielen Bundesländern eine Maskenpflicht für Schüler verhängt. Ausnahmen sind nur mit einem ärztlichen Attest möglich. Doch jetzt gibt es einen Fall, der für Unverständnis sorgt…
HANNOVER
Dort wurde ein Schüler (9), der keine Maske im Unterricht trug, von seiner Privatschule zunächst an mehreren Unterrichtstagen der Schule verwiesen. Und das, obwohl er ein Attest hatte, das ihn von der Pflicht befreite! Die Schulleitung sagte zur Begründung, sie würde die Echtheit des ärztlichen Schreibens anzweifeln. Die Eltern des Schülers wurden sogar zu mehreren Gesprächen ins Rektorat bestellt.
Mittlerweile wurde auch der Schulvertrag des Jungen beendet, sprich die Privatschule hat ihn rausgeworfen. Jetzt geht er auf eine öffentliche Grundschule. Dort wurde das Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht problemlos angenommen, erklärten die Eltern des Schülers.
HIER SEHT IHR ES
Eine Privatschule in der Region #Hannover hat einen Neunjährigen von der Schule verwiesen, weil er keine Maske getragen hat. Dabei hatte der Junge ein entsprechendes Attest. https://t.co/r2iWYULocv
— HAZ (@HAZ) September 5, 2020
