Corona, Corona und nochmal Corona! Immer mehr Menschen setzen sich kritisch mit den aktuellen Covid-Maßnahmen der Regierung auseinander – einige wittern gar eine riesige Verschwörung! Doch darf man eigentlich jemanden beleidigen, der durch Unachtsamkeit auf Demos das Leben anderer gefährdet?
„COVIDIOT“
Die ganze Geschichte beginnt Anfang August nach der großen Corona-Demo in Berlin: SPD-Vorsitzende Saskia Esken betitelt die Menschen, die gegen die Maßnahmen protestieren, offen als „Covidioten“ und tritt damit eine riesengroße Diskussion los.

Im Anschluss zeigen sie mehrere Hundert Menschen wegen Beleidigung an.
Jetzt steht fest: Das Wort „Covidiot“ (eine Mischung aus Covid und Idiot) wird im Zuge der aktuellen Geschehnisse NICHT als Beleidigung gewertet.
Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch so entschieden.
STATEMENT
Doch wie lautet die Begründung für die überraschende Einschätzung der Staatsanwaltschaft? Ganz einfach:
„Die zugespitzte Bezeichnung ‚Covidiot‘ ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt“
Also: Das Wort „Covidiot“ ist somit im Zuge der Corona-Pandemie nicht strafrechtlich relevant!
HIER SEHT IHR ES
Strafanzeigen wegen „Covidiot“-Äußerung pic.twitter.com/ROmIdW7Zow
— GenStA Berlin (@GStABerlin) September 2, 2020
