Es war erst am Freitag offiziell beschlossen worden, doch ist bereits jetzt (vorerst) wieder gerichtlich ausser Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht München hat das Alkoholkonsum-Verbot der Landeshauptstadt München in einer Eil-Entscheidung wegen Unverhältnismäßigkeit ausgesetzt…
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ABER: Oberbürgermeister Dieter Reiter (62, SPD) bleibt stur, will die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Er behauptet, das Urteil gelte ja nur für den EINEN Kläger, der nun gewonnen hat.
„Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen. Gerade auch im Hinblick auf die gerichtliche Entscheidung zu den Maßnahmen in Bamberg, die in zweiter Instanz vom VGH bestätigt wurden“
Was nun aktuell wirklich zählt? Keiner weiss es so recht! Die Stadt München schreibt jedoch auf Twitter Folgendes:
„Das VG hat das Alkoholkonsumverbot nur für den Kläger aufgehoben („inter partes“), für alle anderen gilt es weiterhin. Nächste Woche befasst sich der VGH dann mit der Angelegenheit. Bis dahin wird das Alkoholverkaufs- und -konsumverbot weiter vollzogen“
BEGRÜNDUNG
Das Verwaltungsgericht hatte am Nachmittag entschieden, dass das für München zwischen 23 und 6 Uhr in der Öffentlichkeit bestehende coronabedingte Verbot, Alkohol zu konsumieren, rechtswidrig ist. Ein Kläger in München hatte sich gerichtlich gegen das auch ihn betreffende Verbot gewandt.
HIER DIE QUELLE
Unverhältnismässig – Gericht kippt Alkoholverbot https://t.co/jBiuQVg9SC #Muenchen Nachrichten
— BILD München (@BILD_Muenchen) August 28, 2020
