GZUZ ohrfeigt Schwan: Jetzt steht das Urteil fest!

Jetzt gibt es Klarheit! Nachdem die PETA vor einigen Wochen eine Anzeige gegen GZUZ gestellt hat, steht jetzt fest, wie es für den Hamburger Rapper weitergeht…

VERFAHREN EINGESTELLT

Bereits am 3. August wurde das Verfahren gegen GZUZ eingestellt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft prüfte eine Amtstieräztin das Video. Sie konnte dabei jedoch keinen Schlag feststellen, „da die entsprechende schlagende Handbewegung nicht vollständig aufgenommen und im Bild nicht eindeutig festgehalten” wurde. So steht es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Tierschützer.

PETA RECHTSANWALT IST SAUER

„Dass die Staatsanwaltschaft allen Ernstes behauptet, eine Berührung könne nicht sicher nachgewiesen werden, obwohl der Rapper sich selbst schadenfroh lachend für seine tierquälerische und blödsinnige Aktion feiert (…), ist eine lebensfremde Erwägung, die die konkreten Umstände des Geschehens ausblendet und den immer wieder aufs Neue mit dem Gesetz in Konflikt kommenden Rapper deckt.“

GZUZ kann somit erstmal aufatmen! Im Falle einer Verurteilung wegen Tierquälerei hätte er für mehr als ein Jahr lang in den Knast wandern können. Grund ist eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten aus früheren Verurteilungen, die dann wohl widerrufen worden wäre.

Die Höchststrafe für Tierquälerei liegt übrigens bei drei Jahren Gefängnis.

HIER DAS VIDEO

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