Das lange Wochenende ist da! Doch trotz der Corona-Lockerungen überall in Deutschland sind viele Aktivitäten immer noch nicht erlaubt. Wir haben die Liste: Was darfst Du wo mit wie vielen Leuten machen?
16 BUNDESLÄNDER
BADEN-WÜRTTEMBERG: Aufenthalt draußen ist mit Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, und Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
BAYERN: Es können sich überall nur mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
BERLIN: Bis zu fünf Menschen dürfen sich zu Hause oder draußen treffen. Egal, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
BRANDENBURG: Bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein! Private Feiern sind sogar mit bis zu 50 Personen möglich. Das gilt für drinnen und draußen.
BREMEN: Mehrere Angehörige aus zwei Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.
HAMBURG: Maximal zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen.
HESSEN: Angehörige von zwei Haushalten dürfen gemeinsam draußen unterwegs sein.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Mehrere Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich draußen und drinnen treffen.
NIEDERSACHSEN: Angehörige von zwei Haushalten können sich in der Öffentlichkeit treffen.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Eine Gruppe von bis zu zehn Personen darf sich im öffentlichen Raum treffen. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt.
RHEINLAND-PFALZ: Es können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten draußen treffen.
SAARLAND: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände in der Öffentlichkeit treffen.
SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich draußen treffen, zu privaten Feiern können sogar bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Privat und öffentlich können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
THÜRINGEN: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
