4 Tage frei, schönes Wetter in fast ganz Deutschland. Eigentlich wäre das Oster-Wochenende perfekt fürs Grillen. Aber ist das in Zeiten von Corona überhaupt erlaubt?
JA UND NEIN
Erlaubt: Privates Grillen auf dem eigenen Grundstück, auf Balkon, Terrasse oder Schrebergarten.
Verboten: Grillen an öffentlicheN Plätzen oder im Park. Selbst wenn man sich alleine an einen öffentlichen Grillplatz begibt, kann es zu einem Bußgeld führen.
TEUER
Die Strafen: Die sind in jedem Bundesland anders. In Berlin gehen die Bußgelder bei 25 Euro los, in NRW kosten Verstöße mindestens 200 Euro!
Ganz wichtig: Bitte haltet Euch vor allem an Ostern an diese Regeln. Je besser wir jetzt zusammenhalten, desto schneller können die Beschränkungen wieder aufgehoben werden.
HIER SEHT IHR ES
In Corona-Zeiten – Darf ich dieses Ostern grillen? https://t.co/n0umEIY5Bg
— BILD (@BILD) April 10, 2020
